SG Münster, vom 08.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 698/15
Erstattung eines Arbeitnehmeranteils der Beiträge zur gesetzlichen RentenversicherungJuristischer VorbereitungsdienstAnwaltsstationKeine abstrakte Aufspaltung des BeschäftigungsverhältnissesRechtspraktikantenverhältnis
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 719/16
DRsp Nr. 2017/8338
Erstattung eines Arbeitnehmeranteils der Beiträge zur gesetzlichen RentenversicherungJuristischer VorbereitungsdienstAnwaltsstationKeine abstrakte Aufspaltung des BeschäftigungsverhältnissesRechtspraktikantenverhältnis
1. Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 31.05.1978 zur einstufigen Juristenausbildung ausgeführt, dass es Ausbildungsbeschäftigungen durchaus zu eigen sei, dass sie der ausbildenden Stelle auch wirtschaftlichen Nutzen brächten, ohne dass dies dem Sinn und Zweck der Ausbildung und dem rechtlichen Status des Auszubildenden entgegenstehe.
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