Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einem System zur Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht.
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 6 EUV und 110 AEUV, der Art. 17, 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Verschlechterungsverbots.
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Nicula auf der einen Seite und der Administraţia Finanţelor Publice a Municipiului Sibiu (Amt für öffentliche Finanzen Sibiu) sowie der Administraţia Fondului pentru Mediu (Umweltfonds-Amt) auf der anderen Seite über die Weigerung der beiden Letzteren, dem Antrag von Herrn Nicula auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Umweltsteuer für Kraftfahrzeuge (im Folgenden: Umweltsteuer) stattzugeben.
Rechtlicher Rahmen
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|