Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. September 2020 vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin S T, N, zu gewähren, wird abgelehnt.
I
Der bei der beklagten Pflegekasse bis zum 30.9.2018 versicherte Kläger ist mit seinem Begehren auf Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege erfolglos geblieben.
Der Kläger hat mit einem von ihm unterzeichneten - am 11.1.2021 beim
II
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|