Die Berufung des Klägers gegen das am 08.01.2021 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 21.038 € festsetzt.
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