Das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 20. Juni 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 14. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2012 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, Kosten in Höhe von 5.489,00 Euro zu erstatten. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das gesamte Verfahren zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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