Unter Abänderung des ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.1.2017 -
Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin, eine private Einrichtung, begehrt aus abgetretenem Recht vom Beklagten die Zahlung von Kosten für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung des Jugendlichen R. in den Monaten Januar und Februar 2009 i.H.v. 12.662,39 Euro nebst Zinsen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|