FG Hamburg - Urteil vom 16.08.2005
IV 118/04
Normen:
MinöStV § 53 Abs. 1 ;

Erstattung von Mineralölsteuer bei Insolvenz des Warenempfängers nach mehreren Rücklastschriften

FG Hamburg, Urteil vom 16.08.2005 - Aktenzeichen IV 118/04

DRsp Nr. 2005/18221

Erstattung von Mineralölsteuer bei Insolvenz des Warenempfängers nach mehreren Rücklastschriften

1. Die nach § 53 Abs. 1 MinöStV vorgeschriebene laufende Überwachung der Außenstände erfordert eine am Einzelfall orientierte Betrachtungsweise. 2. Ausführungen zur Fragestellung, ob bereits eine einzelne Rücklastschrift im Rahmen einer langjährigen Geschäftsbeziehung einen Mineralölhändler veranlassen muss, seine Belieferungspraxis zu ändern.

Normenkette:

MinöStV § 53 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Vergütung der im Verkaufspreis von Kraftstoff enthaltenen Mineralölsteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist.