FG Düsseldorf - Urteil vom 20.08.2008 4 K 1233/08 VM
Normen:
MinöStG § 1 Abs. 1 Satz 3; MinöStG § 25; MinöStG § 25a; StromStG § 10; AO § 47; AO § 155 Abs. 4; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; AO § 170 Abs. 1; AO § 171 Abs. 3; AO § 171 Abs. 4;
Erstattung von Mineralölsteuer; Festsetzungsfrist; Fristgerechter Vergütungsantrag; Umfang Ablaufhemmung; Außenprüfung - Voraussetzungen der Verjährung eines Erstattungsanspruch nach § 25a MinöStG und Möglichkeiten einer Verjährungshemmung
FG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2008 - Aktenzeichen 4 K 1233/08 VM
DRsp Nr. 2009/6463
Erstattung von Mineralölsteuer; Festsetzungsfrist; Fristgerechter Vergütungsantrag; Umfang Ablaufhemmung; Außenprüfung - Voraussetzungen der Verjährung eines Erstattungsanspruch nach § 25aMinöStG und Möglichkeiten einer Verjährungshemmung
1. Die Festsetzungsverjährung bezieht sich nur auf den konkreten Vergütungsanspruch.2. Ein nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf die Stromsteuervergütung gerichteter Antrag ist nicht geeignet, die Festsetzungsfrist für die Vergütung von Mineralölsteuer zu hemmen.3. Aus dem Umstand, dass in die Berechnung der Mineralölsteuervergütung nach § 25aMinöStG gemäß den Absätzen 2 und 3 dieser Vorschrift etwaige Vergütungen nach § 25MinöStG und § 10StromStG einzubeziehen sind, folgt nichts anderes.4. Der Umfang der Ablaufhemmung durch eine Außenprüfung ist anhand der späteren tatsächlichen Prüfungshandlungen abschließend zu bestimmen.
Normenkette:
MinöStG § 1 Abs. 1 Satz 3; MinöStG § 25; MinöStG § 25a; StromStG § 10; AO § 47; AO § 155 Abs. 4; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; AO § 170 Abs. 1; AO § 171 Abs. 3; AO § 171 Abs. 4;
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt die Erstattung von Mineralölsteuer nach § 25a des Mineralölsteuergesetzes MinöStG für das Jahr 2003.
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