I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 8. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in allen Rechtszügen.
III. Der Streitwert wird für das Klageverfahren und für das Berufungsverfahren auf 1.687,42 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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