Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 25. März 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von 612,80 € nebst Zinsen zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: 612,80 €
Die Klägerin verlangt - soweit im Revisionsverfahren noch im Streit - die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|