Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.710,82 € festgesetzt.
Im Streit ist ein Erstattungsanspruch in Höhe von 4.710,82 €.
Die Beklagte behandelte in ihrem zugelassenen Krankenhaus in der Zeit vom 4. Juli 2014 bis zum 1. August 2014 die bei der Klägerin versicherte W C, vom 14. Mai 2015 bis zum 9. Juni 2015, C D und vom 1. April 2016 bis zum 19. April 2016 H F. Die Klägerin beglich hierfür im jeweils laufenden Jahr 5.844,38 € (C), 11.103,86 € (D) sowie 5.363,54 € (F).
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