LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.01.2021
L 1 KR 336/20
Normen:
SGB V a.F. § 325; SGB V § 412;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 51 KR 1628/19

Erstattungsanspruch aus fehlerhafter Abrechnung stationären Aufenthaltes eines VersichertenBezeichnung eines Klagebegehrens

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2021 - Aktenzeichen L 1 KR 336/20

DRsp Nr. 2021/5388

Erstattungsanspruch aus fehlerhafter Abrechnung stationären Aufenthaltes eines Versicherten Bezeichnung eines Klagebegehrens

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.710,82 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB V a.F. § 325; SGB V § 412;

Tatbestand

Im Streit ist ein Erstattungsanspruch in Höhe von 4.710,82 €.

Die Beklagte behandelte in ihrem zugelassenen Krankenhaus in der Zeit vom 4. Juli 2014 bis zum 1. August 2014 die bei der Klägerin versicherte W C, vom 14. Mai 2015 bis zum 9. Juni 2015, C D und vom 1. April 2016 bis zum 19. April 2016 H F. Die Klägerin beglich hierfür im jeweils laufenden Jahr 5.844,38 € (C), 11.103,86 € (D) sowie 5.363,54 € (F).