FG Nürnberg - Urteil vom 30.01.2007
II 205/03
Normen:
AO § 37 Abs. 2 § 218 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 856

Erstattungsanspruch i.S.v. § 37 Abs. 2 AO bei Zahlung eines Dritten aufgrund gegen ihn gerichteter unwirksamer Vollstreckungsmaßnahme

FG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2007 - Aktenzeichen II 205/03

DRsp Nr. 2007/6288

Erstattungsanspruch i.S.v. § 37 Abs. 2 AO bei Zahlung eines Dritten aufgrund gegen ihn gerichteter unwirksamer Vollstreckungsmaßnahme

Erstattungsberechtigt i.S.v. § 37 Abs. 2 AO ist derjenige, der zweckgerichtet die Zuwendung veranlaßt hat. Dabei kommt es entscheidend auf das der Zahlung zugrunde liegende Rechtsverhältnis an. Demgemäß erfolgen Zahlungen Dritter aufgrund von gegen sie gerichteten Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörde zur Abwendung dieser Zwangsmaßnahmen und nicht, um die Steuerschuld des Vollstreckungsschuldners zu tilgen. Erweist sich die Vollstreckungsmaßnahme als unwirksam, so ist der zahlende Drittschuldner der Erstattungsberechtigte i.S.v. § 37 Abs. 2 AO.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 § 218 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht in einem Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO) auf die Umsatzsteuerschuld für 1996 eine Zahlung in Höhe von 106,76 DM, die aufgrund einer Forderungspfändung geleistet wurde, nicht berücksichtigt hat.

Die Klägerin ist eine GmbH in Liquidation, die in der EDV-Beratung unternehmerisch tätig war und die durch A. B. als Geschäftsführer bzw. Liquidator vertreten wird.