Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Mai 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb im Streitzeitraum November 2004 bis November 2010 einen Club. Dieser verfügte über eine Bar und Zimmer, in denen weibliche Prostituierte auf Honorarbasis ihre Dienste anboten. Die Prostituierten waren nicht in den Betrieb des Clubs eingegliedert, sondern entschieden selbst, ob, an welchem Tag und wie viele Stunden sie arbeiten wollten.
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