Der Kläger und seine Ehefrau wurden von dem Beklagten (dem Finanzamt) für das Jahr 1995 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
In der Erklärung hatten der Kläger und seine Ehefrau das auf die Ehefrau lautende Konto bei der Raiffeisenbank K angegeben.
Nach Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen ergab sich eine Überzahlung aus Einkommensteuer, Zinsen zur Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 24.592,88 DM.
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