I. Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 9. Mai 2023 - 6 AS 22.31155 - geändert und der Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers vom 8. Februar 2023 abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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