1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Schweinfurt vom 24.04.2023, Az.
Die der Beklagten durch den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 4.168,80 € festgesetzt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.084,40 € festgesetzt.
I.
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