Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juni 2014 X K 5/13 hat die Klägerin zu 5/8 und der Beklagte zu 3/8 die Kosten des Klageverfahrens zu tragen. Der Streitwert/Gegenstandswert beträgt 2.400 €.
I. Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin
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