FG Münster, vom 28.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1791/07AO
Erstattungsfähigkeit von auf eine Gesamtschuld geleistete Zahlungen durch einen Gesamtschuldner bei späterer Berechnung eines geringeren auf diesen Schuldner entfallenden Betrags im Aufteilungsbescheid als klärungsbedürftige Rechtsfrage
BFH, Beschluss vom 28.09.2010 - Aktenzeichen VII B 155/10
DRsp Nr. 2010/20471
Erstattungsfähigkeit von auf eine Gesamtschuld geleistete Zahlungen durch einen Gesamtschuldner bei späterer Berechnung eines geringeren auf diesen Schuldner entfallenden Betrags im Aufteilungsbescheid als klärungsbedürftige Rechtsfrage
NV: Von einem nach Einleitung der Vollstreckung gestellten Aufteilungsantrag der Gesamtschuldner wird die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer erfasst. Der Aufteilungsbescheid hat keine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Rückwirkung in der Weise, dass vor diesem Zeitpunkt auf die Gesamtschuld geleistete Zahlungen eines Gesamtschuldners, soweit sie den auf ihn entfallenden Aufteilungsbetrag übersteigen, als ohne Rechtsgrund erbracht anzusehen und zu erstatten sind.