I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Diese ließ mit Zahlungserklärungen vom September und Oktober 1995 Gerste in die Erstattungsveredelung zur Herstellung von Gerstenmalz und anschließender Ausfuhr des Veredelungserzeugnisses unter Inanspruchnahme vorfinanzierter Ausfuhrerstattung überführen. Die Sicherheiten wurden nach erfolgter Ausfuhr freigegeben. Anlässlich einer Marktordnungsprüfung wurde festgestellt, dass die Schuldnerin statt des festgelegten pauschalen Ausbeutesatzes von 76,92 % einen Ausbeutesatz von 80 % angemeldet hatte. Die dadurch zuviel gewährte Ausfuhrerstattung forderte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt) zurück.
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