Die Beteiligten streiten vorrangig über die Gewährung von Verpflegungsmehraufwendungen.
Der Kläger, der mit der Klägerin zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, erzielt als Hafenfacharbeiter des Logistikunternehmens
Nach dem Einstellungsvertrag des Klägers aus dem April 1989 ergeben sich die Arbeitszeit, der Einsatzort und die durchzuführende Tätigkeit "aus den jeweils bestehenden Festlegungen (z.B. Schichtpläne, tägliche Dispositionen, Anweisungen)". Ausweislich einer Bescheinigung der
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|