Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) übt eine selbständige Tätigkeit im Bereich der Erstellung von sog. Ausbildungspaketen für die Anwendung von Hard- oder Softwareprodukten im Computerbereich aus. Im Streitjahr (1991) entwickelte er Ausbildungspakete in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber der X-AG. Der Auftrag bei der X-AG bestand darin, eigenständige Ausbildungspakete unter Berücksichtigung fest definierter Lernziele und Voraussetzungen zu erstellen, die den Anforderungen an die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung für mehrere Tausend Mitarbeiter genügten. Hierfür verwendete der Kläger mehrere Medien, wie Videofilme als Einführung in die Thematik, ein CBT-Programm (Computer-Basis-Training), das dem Lernenden die Möglichkeit bietet, sein Wissen zu vertiefen, Aufgaben zu bearbeiten etc., sowie eine Broschüre zum Nachschlagen.
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