FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.05.2001
3 K 9/97
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Erstellung von Gutachten zur Umweltbelastung durch Altlasten durch eine Chemielaborantin ohne Studienabschluss gewerblich; Gewinnfeststellung 1993

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2001 - Aktenzeichen 3 K 9/97

DRsp Nr. 2003/10389

Erstellung von Gutachten zur Umweltbelastung durch Altlasten durch eine Chemielaborantin ohne Studienabschluss gewerblich; Gewinnfeststellung 1993

Erstellt eine Umweltanalyterikerin - ohne Studium, mit einer Berufsausbildung als Chemielaborantin - nach Teilnahmen an verschiedenen Ingenieurpraktika bzw. überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen-fast ausschließlich Gutachten über die von "wilden" Deponien und ehemaligen Werksgeländen ausgehenden Gefährdungspotentiale durch Altlasten, ist sie dadurch nicht im gesamten Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum eines Umweltschutzingenieurs tätig und mit diesem somit nicht vergleichbar; ihre Tätigkeit ist somit nicht freiberuflich, sondern gewerblich.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Klägerin gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) oder freiberufliche Einkünfte im Sinne des § 18 EStG erzielt hat.