I.
Die Antragsteller (Ast.) sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erwarben mit Notarvertrag vom 26.11.1997 das Anwesen in der A-Str. 1 in V. Ihrer Erklärung zufolge und nach dem handschriftlichen Vermerk auf der Veräußerungsanzeige war Tag der Übergabe der "30.12.1997 nach Räumung und Kaufpreiszahlung". Tag des Erstbezuges war der 08.04.1998.
Im Antrag auf Eigenheimzulage ab dem Jahr 1997 vom Juli 1998 erklärten die Ast. zutreffend, dass der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte des Jahres 1997 und des Vorjahres voraussichtlich 480 TDM nicht übersteigen wird. Mit Bescheid vom 10.08.1998 setzte das Finanzamt (FA) daraufhin die Eigenheimzulage für die Jahre 1998 bis 2004 auf jährlich 5.500,-- DM fest. Für das Jahr 1997 wurde keine Eigenheimzulage gewährt, da die Ast. ihr Eigenheim erst 1998 bezogen hatten.
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