Streitig ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Höhe von 1.085 € im Zusammenhang mit dem Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten. Sie sind Eigentümer eines selbstgenutzten Wohnhauses. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2010 machten die Kläger eine Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung - EStG - für die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen geltend:
- | Solar-Wintergarten 19.977,72 €, davon Montagekosten (Bl. 42 f. ESt-A) | 3.428 € |
- | Einschalung und Betonierarbeiten für den Wintergarten (Bl. 44 ESt-A) | 3.332 € |
- | Dachreparatur | 508 € |
- | Schornsteinfeger | 67 € |
- | Summe | 7.335 € |
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