Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Juni 2016 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Land die Erteilung der Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf den Bereich der Logopädie (sektorale Heilpraktikererlaubnis).
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