Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 19. September 2017 zugestellte Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 20.000 € festgesetzt.
I.
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