Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren die Erteilung einer Genehmigung für eine Geländeauffüllung. Sie sind Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung E... (Baugrundstück), das sie landwirtschaftlich nutzen möchten. Früher befanden sich auf dem Baugrundstück u.a. asphaltierte Flächen und eine Hütte. Die von den Klägern schon begonnenen Bauarbeiten stellte das Landratsamt Aichach-Friedberg (im Folgenden: Landratsamt) am 7. September 2018 mündlich ein.
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