BFH - Urteil vom 11.08.2004
I R 108/03
Normen:
EStG § 6a ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 385
GmbHR 2004, 184
Steuertelex 2005, 230
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 210/03

Erteilung einer Pensionszusage trotz lebensbedrohender Erkrankung

BFH, Urteil vom 11.08.2004 - Aktenzeichen I R 108/03 - Aktenzeichen I R 109/03 - Aktenzeichen I R 110/03

DRsp Nr. 2005/2

Erteilung einer Pensionszusage trotz lebensbedrohender Erkrankung

1. Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage.2. Ob eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst ist, muss vorrangig das FG anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen.3. Zur Erdienbarkeit einer Pensionszusage.4. Sagt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Altersversorgung zu einem Zeitpunkt zu, in dem dieser mit dem erneuten Ausbrechen einer Krebserkrankung rechnen musste, kann darin ein Anhaltspunkt für eine gesellschaftliche Mitveranlassung zu sehen sein.

Normenkette:

EStG § 6a ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe: