Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 20.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
A. Der Antrag ist trotz der Versäumung der Begründungsfrist für den Zulassungsantrag zulässig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|