Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob dem Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung eine Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen ist.
Der Antragsteller war in der Vergangenheit u.a. als Softwareentwickler tätig, wobei er dieser Tätigkeit zum Teil - wie u.a. aus dem Verfahren
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