Die Berufung wird zugelassen.
II.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren vorläufig auf 18.375 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin beantragte erfolglos die Erteilung eines Bauvorbescheids zur Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens "Umbau der ...-Filiale mit Erweiterung der Verkaufsfläche sowie Umbau Parkplatz" unter Erteilung einer Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 1.2 des im Jahr 2013 als Satzung beschlossenen (Änderungs-) Bebauungsplans der Beigeladenen "Gewerbegebiet West / Deckblatt 6", wonach für das auf dem Baugrundstück (FlNr. 1360, Gemarkung V ...) ausgewiesene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteldiscounter" eine Verkaufsflächenbegrenzung (maximal 1.020 m2) reglementiert ist.
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