BFH - Urteil vom 10.11.2021
I R 27/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 1172
BFH/NV 2022, 708
DStR 2022, 1038
DStRE 2022, 695
IStR 2022, 543
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 23.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1315/13

Erträge aus einer Wandelanleihe in DeutschlandBeschränkt steuerpflichtige EinnahmenVerpflichtung zu einer Günstigerprüfung

BFH, Urteil vom 10.11.2021 - Aktenzeichen I R 27/19

DRsp Nr. 2022/7453

Erträge aus einer Wandelanleihe in Deutschland Beschränkt steuerpflichtige Einnahmen Verpflichtung zu einer Günstigerprüfung

NV: § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021 ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Insoweit ist jeweils eine Günstigerprüfung durchzuführen, bei der zunächst die Voraussetzungen der jeweils ursprünglich einschlägigen Altfassung und —wenn diese zum Ausschluss der Entlastung führt— sodann die Voraussetzungen der Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG zu prüfen sind.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.01.2019 – 2 K 1315/13 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;

Gründe

I.