BFH, Urteil vom 05.09.2001 - Aktenzeichen X R 40/98
DRsp Nr. 2001/15976
Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht
»Der für die Berechnung des Ertragsanteils maßgebende Beginn einer am 31. Dezember 1991 bestehenden, nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets berechneten Invalidenrente, die gemäß § 302aSGB VI vom 1. Januar 1992 an als Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente geleistet wird, ist der Eintritt des diese Invalidenrente auslösenden Versicherungsfalls.«