BFH - Urteil vom 20.05.2015
I R 75/14
Normen:
DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, vom 16.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1717/13

Ertragsteuerliche Behandlung der Auflösung einer Rückstellung betreffend eine ausländische Betriebsstätte

BFH, Urteil vom 20.05.2015 - Aktenzeichen I R 75/14

DRsp Nr. 2015/17576

Ertragsteuerliche Behandlung der Auflösung einer Rückstellung betreffend eine ausländische Betriebsstätte

NV: Der (nachträgliche) Ertrag aus der Auflösung einer Rückstellung, die während der Zeit des Bestehens einer in Belgien gelegenen Betriebsstätte für deren Tätigkeiten gebildet worden war, ist nach Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 DBA-Belgien 1969 in Deutschland von der Steuer befreit. Dass die Betriebsstätte zwischenzeitlich aufgegeben worden ist, ändert daran nichts.

Die durch die Rückstellung einer für eine in Belgien gelegene Betriebsstätte gebildeten Rückstellung veranlasste Betriebseinnahme ist nach dem DBA-Belgien in der Bundesrepublik Deutschland von der Steuer befreit.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. September 2014 5 K 1717/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits fallen dem Beklagten zur Last.

Normenkette:

DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1;

Gründe