BFH - Urteil vom 29.08.2017
VIII R 13/16
Normen:
EStG § 11 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 7;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 05.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 21/13

Ertragsteuerliche Behandlung der Einnahmen aus einer ausländischen stillen Beteiligung

BFH, Urteil vom 29.08.2017 - Aktenzeichen VIII R 13/16

DRsp Nr. 2017/17925

Ertragsteuerliche Behandlung der Einnahmen aus einer ausländischen stillen Beteiligung

1. NV: Bei der Entscheidung, ob einer der in § 20 EStG aufgeführten Tatbestände erfüllt ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus der Sicht des Kapitalanlegers als Leistungsempfänger bei objektiver Betrachtungsweise darstellt, da auf den nach außen erkennbaren Willen des Betreibers des Schneeballsystems abzustellen ist. 2. NV: Für die Einordnung eines ausländischen Rechtsverhältnisses als stille Beteiligung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt es darauf an, was die Vertragsparteien auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen wirtschaftlich gewollt haben und ob der unter Heranziehung aller Umstände zu ermittelnde Vertragswille objektiv auf den Abschluss eines Gesellschaftsverhältnisses gerichtet ist, das den Merkmalen einer inländischen stillen Gesellschaft entspricht.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5. März 2015 11 K 21/13 E aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Gründe

I.