Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5. März 2015 11 K 21/13 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.
I.
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