Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. Juni 2017 10 K 3444/15 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Der im Januar 1964 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit dem ... 1986 als Arbeiter in der ...produktion beschäftigt. Nach betriebsbedingter Kündigung schied er zum 31. Januar 2000 gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Betrieb aus und war seitdem arbeitslos gemeldet.
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