BFH - Urteil vom 20.07.2018
IX R 25/17
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; BGB § 842;
Fundstellen:
BFH/NV 2018, 1331
BFHE 262, 143
BStBl II 2020, 186
DB 2018, 2796
DStR 2018, 2327
DStRE 2018, 1395
DStZ 2018, 861
FR 2020, 131
HFR 2019, 128
NJW 2019, 111
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 01.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3444/15

Ertragsteuerliche Behandlung der Ersatzleistung eines Erwerbslosen für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden

BFH, Urteil vom 20.07.2018 - Aktenzeichen IX R 25/17

DRsp Nr. 2018/15952

Ertragsteuerliche Behandlung der Ersatzleistung eines Erwerbslosen für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden

Erhält ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Erwerbsloser vom Schädiger Ersatz für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden gemäß § 842 BGB, kommt es für die Anwendung von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darauf an, ob mit der Zahlung steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen ersetzt werden sollen (sog. Verdienstausfall) oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr. 2 EStG a.F., § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG n.F.) oder das Arbeitslosengeld II (§ 3 Nr. 2b EStG a.F., § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG n.F.).

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. Juni 2017 10 K 3444/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; BGB § 842;

Gründe

I.

Der im Januar 1964 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit dem ... 1986 als Arbeiter in der ...produktion beschäftigt. Nach betriebsbedingter Kündigung schied er zum 31. Januar 2000 gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Betrieb aus und war seitdem arbeitslos gemeldet.