I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war bis zum Frühjahr des Streitjahres als Prokurist der A-Bank tätig und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.S. des § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Am 19. Mai 1999 erhielt er von seiner Arbeitgeberin ein Angebot zur Zeichnung von "Wandelanleihen". Die Anleihebedingungen lauteten auszugsweise:
"§ 1 Form, Nennbetrag, Übertragbarkeit
...
(4) Die durch die Wandelschuldverschreibungen den Gläubigern (mit Ausnahme des zur Abwicklung eingeschalteten Kreditinstituts) eingeräumten Rechte sind nicht veräußerbar und außer im Todesfall nicht übertragbar.
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