FG Köln, vom 10.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2305/10
Ertragsteuerliche Behandlung der Vergütung einer Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangements im Rahmen des DBA-Österreich 2000
BFH, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen I R 59/15
DRsp Nr. 2018/10860
Ertragsteuerliche Behandlung der Vergütung einer Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangements im Rahmen des DBA-Österreich 2000
1. Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterfällt nicht notwendig in ihrer Gesamtheit dem Art. 17 Abs. 2DBA-Österreich 2000, sondern ist ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Österreich 2000 entgelten und in solche Vergütungsbestandteile, die anderen Abkommensartikeln zuzuordnen sind (sog. segmentierende Betrachtungsweise).2. Der die Anwendung von Art. 17 Abs. 1 und 2DBA-Österreich 2000 ausschließende Tatbestand des Art. 17 Abs. 3DBA-Österreich 2000 ist nicht erfüllt, wenn der Aufenthalt des Künstlers oder Sportlers im Tätigkeitsstaat aus Mitteln einer nur im Tätigkeitsstaat ansässigen und dort als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird.
Tenor
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