FG Rheinland-Pfalz, vom 21.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2295/17
Ertragsteuerliche Behandlung der Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten Spin-Off durch eine US-amerikanische KapitalgesellschaftBegriff der Abspaltung im Sinne von § 20 Abs. 4a S. 7 EStG
BFH, Urteil vom 01.07.2021 - Aktenzeichen VIII R 28/19
DRsp Nr. 2021/15654
Ertragsteuerliche Behandlung der Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-Off" durch eine US-amerikanische KapitalgesellschaftBegriff der Abspaltung im Sinne von § 20 Abs. 4a S. 7 EStG
1. NV: Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt.2. NV: Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" ist nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG steuerneutral, wenn die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2UmwG erfüllt sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63AEUV gebietet eine Erstreckung des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auch auf ausländische Vorgänge.
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