Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28. April 2015
Der Körperschaftsteuerbescheid wird dahin abgeändert, dass die Körperschaftsteuer für 2006 auf 0 € festgesetzt wird.
Der Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags wird aufgehoben.
Im Übrigen (Solidaritätszuschlag) wird die Revision zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
I.
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