BFH - Urteil vom 04.10.2016
IX R 43/15
Normen:
EStG § 17, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 255, 442
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3253/11

Ertragsteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns einer Kapitalbeteiligung eines Arbeitnehmers an einem Unternehmen

BFH, Urteil vom 04.10.2016 - Aktenzeichen IX R 43/15

DRsp Nr. 2017/1062

Ertragsteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns einer Kapitalbeteiligung eines Arbeitnehmers an einem Unternehmen

1. Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die sog. "Managementbeteiligung" von einem Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe gehalten und nur leitenden Mitarbeitern angeboten worden war. 2. Bestehende Ausschluss- oder Kündigungsrechte hinsichtlich der Kapitalbeteiligung im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Ausdruck und Folge der Mitarbeiterbeteiligung und rechtfertigen für sich allein noch nicht die Annahme, dass dem Arbeitnehmer durch die Gewährung einer Möglichkeit zur Beteiligung Lohn zugewendet werden soll.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Mai 2015 3 K 3253/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 17, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.