Die Revisionen der Klägerin und der Beigeladenen gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 18. Juni 2014 1 K 76/12 (6) werden als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin und die Beigeladene zu tragen.
I.
Die Beigeladene und Revisionsklägerin zu 2. (Beigeladene) war mit einem Kapitalanteil von 50.000 € alleinige Kommanditistin der L GmbH & Co. KG (L KG). Deren Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung war die L GmbH (GmbH). Zum Betriebsvermögen der L KG gehörte u.a. das bebaute Grundstück ... (im Weiteren: Grundstück).
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