Tenor
Die Vollziehung der für den Antragsteller in den Gewinnfeststellungsbescheiden für 2000 bis 2006 vom 07.02.2014 festgestellten Gewinnanteile wird ausgesetzt, soweit die in den Bescheiden festgestellten Beträge die nach Maßgabe der Gründe zutreffenden Gewinnanteile des Antragstellers übersteigen.
Die Vollziehung wird ohne Sicherheitsleistung mit Wirkung vom 26.04.2018 bis einen Monat nach Zustellung der Entscheidung über die Revision, bei Erledigung durch Erlass eines Änderungsbescheids bis einen Monat nach Bekanntgabe des Änderungsbescheids, spätestens jedoch bis einen Monat nach Eingang einer Rücknahmeerklärung des Antragstellers ausgesetzt.
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