BFH - Urteil vom 02.04.2014
VIII R 38/13
Normen:
EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 13.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2820/12

Ertragsteuerliche Behandlung von Auszahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

BFH, Urteil vom 02.04.2014 - Aktenzeichen VIII R 38/13

DRsp Nr. 2014/11741

Ertragsteuerliche Behandlung von Auszahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

Verlangt ein Anleger die Auszahlung fälliger Zins- oder Anlagebeträge vom Betreiber eines Schneeballsystems, ist für die Prüfung von dessen Leistungsfähigkeit und -bereitschaft im Zeitpunkt einer Gutschriftserteilung oder der Vereinbarung, Renditen wiederanzulegen, nicht erheblich, in welchem Umfang der Anleger Bemühungen entfaltet, um seinen Auszahlungswunsch durchzusetzen, sondern wie der Betreiber des Schneeballsystems auf den Auszahlungswunsch reagiert (Anschluss an die Senatsurteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BFHE 197, 126, BStBl II 2002, 138, und vom 16. März 2010 VIII R 4/07, BFHE 229, 141, BStBl II 2014, 147).

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhielt in den Streitjahren 2000 und 2001 festverzinsliche Kapitalanlagen bei einem Herrn X. Dieser gab gegenüber der Klägerin und weiteren Anlegern vor, Geschäftskontakte nach Irland zu unterhalten, aufgrund derer er für an ihn ausgereichte Darlehen eine hohe Verzinsung gewähren könne.