BFH - Urteil vom 27.08.2014
VIII R 41/13
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 16.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1680/10

Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen und Verlusten aus der Beteiligung an einem Schneeballsystem

BFH, Urteil vom 27.08.2014 - Aktenzeichen VIII R 41/13

DRsp Nr. 2015/111

Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen und Verlusten aus der Beteiligung an einem Schneeballsystem

NV: Der Senat hält daran fest, dass die im Senatsurteil vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04 (BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190) beurteilte Rechtsbeziehung zwischen den Anlegern und dem Betreiber des Schneeballsystems als stille Beteiligung des Anlegers einzuordnen ist.

1. Stellt ein Kapitalanleger einem Unternehmer unter Gewährung einer Erfolgsbeteiligung von 30 % Geldbeträge zur Verfügung, die der Unternehmer an Brokerfirmen für Börsentermingeschäfte oder an Fonds weiterleiten soll, so kann eine solche Vereinbarung eine typische stille Gesellschaft i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG begründen. 2. Für die Annahme einer stillen Gesellschaft kommt es darauf an, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben und ob der --unter Heranziehung aller Umstände zu ermittelnde-- Vertragswille auf die Merkmale einer stillen Gesellschaft gerichtet ist. 3. Auch Renditen aus Gutschriften aus sog. "Schneeballsystemen" können zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG führen, wenn der Unternehmer bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen "Renditen" fähig gewesen wäre.