BFH - Urteil vom 15.04.2015
VIII R 30/13
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3; AO § 233a;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 22.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 69/11

Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungszinsen

BFH, Urteil vom 15.04.2015 - Aktenzeichen VIII R 30/13

DRsp Nr. 2015/18080

Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungszinsen

Erstattungszinsen gem. § 233a AO sind auch in noch bestandskräftig veranlagten Besteuerungszeiträumen vor 2010 im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG zu erfassen.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. März 2013 6 K 69/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3; AO § 233a;

Gründe

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Streitjahr 2004 zugeflossenen Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.