I.
Im Streit ist, ob im Streitjahr (1996) gezahlte Erstattungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 52a Abs. 8 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (
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