Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.05.2022 - 12 K 2861/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) aus einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung steuerbare Einkünfte erzielt hat.
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