Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013 4 K 4311/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschuss- bzw. Vorauszahlungen.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte in den Streitjahren (2005 und 2006) u.a. als Autor/Musikproduzent Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, die er durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes —EStG—) ermittelte.
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