Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2016 vom 29.12.2017 wird ohne Sicherheitsleistung vom 07.05.2019 bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung über die Revision oder einer anderweitigen Beendigung des Revisionsverfahrens ausgesetzt, soweit Einnahmen der Klägerin aus selbständiger Arbeit in Höhe von 37.372 € in der Gewinnermittlung der Klägerin nicht gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als steuerfrei behandelt wurden.
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